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   BSG, 15.06.2012 - B 2 U 32/11 R   

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https://dejure.org/2012,18981
BSG, 15.06.2012 - B 2 U 32/11 R (https://dejure.org/2012,18981)
BSG, Entscheidung vom 15.06.2012 - B 2 U 32/11 R (https://dejure.org/2012,18981)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - B 2 U 32/11 R (https://dejure.org/2012,18981)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 15.06.2012 - B 2 U 32/11 R
    Eventuelle, nicht vorhersehbare mittelbare Folgewirkungen sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - SozR 4-2700 § 123 Nr. 2 RdNr 32).
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 15.06.2012 - B 2 U 32/11 R
    Erforderlich sind Rechtsausführungen, die aus seiner Sicht geeignet sind, zumindest einen der das angefochtene Urteil tragenden Gründe in Frage zu stellen (vgl BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22 mwN).
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 35/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus BSG, 15.06.2012 - B 2 U 32/11 R
    Die sich aus diesem Verfahren möglicherweise ergebenden Konsequenzen für eine auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete zivilgerichtliche Klage der Beigeladenen gegen die Klägerinnen fließen nicht in die Beurteilung der Bedeutung des vorliegenden Verfahrens ein (vgl auch BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 35/06 R - juris RdNr 25).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim

    Erforderlich sind Rechtsausführungen, die aus seiner Sicht geeignet sind, zumindest einen der tragenden Gründe in Frage zu stellen ( BSG vom 2.7.2018 - B 10 ÜG 2/17 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 7 RdNr 12; vom 11.4.2013 - B 2 U 21/11 R - Juris RdNr 14; vom 15.6.2012 - B 2 U 32/11 R - RdNr 9 und vom 18.6.2002 - B 2 U 34/01 R - SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22 mwN ) , dh der Revisionsführer muss angeben, warum das angefochtene Urteil auf der Verletzung der gerügten Vorschrift(en) des Bundesrechts beruht (§ 162 SGG ) .
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 21/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - mangelhafte

    Das setzt eine Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung nach den Kriterien voraus, an denen sich auch die revisionsgerichtliche Überprüfung zu orientieren hat (vgl zuletzt Beschluss des Senats vom 15.6.2012 - B 2 U 32/11 R; sowie BSG Beschluss vom 13.5.2011 - B 13 R 30/10 R; BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 KR 23/10 R - Die Beiträge Beilage 2011, 254 jeweils mwN).
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